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Sicherheits-Hinweise für den Elektrozaun

Sicherheits-Hinweise für den Elektrozaun - Ratgeber und Tipps

Einige wichtige Hinweise für die Errichtung eines elektrischen Weidezaunes. Die Vorschriften und Gesetze können jedoch je nach Land und Region unterschiedlich sein.

Je nach Land und Region gibt es unterschiedliche Vorschriften und Gesetze für elektrische Weidezäune. Hier einige nützliche Hinweise:

  • Die Hinweise vom Hersteller sind bei der Nutzung von Weidezaungeräten und der Erstellung von Elektrozaunanlagen zu beachten.
  • Die Hütespannung (Spannung bei Belastung, 500 Ohm) muss an jeder Stelle des Zauns mindestens 2.000 V betragen und darf 10.000 V nicht überschreiten. Für schwer zu hütende Tiere wird eine Spannung von 4.000 V empfohlen.
  • Die Entlade-/Impulsenergie darf bei Körperberührung 5 Joule nicht überschreiten.
  • Es sollte nur so viel Impulsenergie wie nötig eingesetzt werden, nicht so viel wie möglich.
  • Elektrozäune zum Abschrecken von Vögeln oder zum Einzäunen von Haustieren sollten nur mit Weidezaungeräten mit niedriger Leistung betrieben werden.
  • Die verwendeten Weidezaungeräte müssen eine entsprechende Leistung aufweisen, um die oben genannten Werte auch bei Verlusten (z.B. Bewuchs) einhalten zu können.
  • Je nach Länge des Zaunes muss Leitermaterial mit einer entsprechenden Leitfähigkeit eingesetzt werden.
  • Die Zaunspannung muss regelmäßig kontrolliert werden.
  • Weidezaungeräte, die die Vorgaben und Anforderungen nicht erfüllen dürfen nicht in Betrieb genommen oder in Betrieb gehalten werden.
  • Je nach Tierart ist eine entsprechende Zaunhöhe einzuhalten.
  • Ein Elektrozaun darf nicht mit zwei separaten Weidezaungeräten betrieben werden. Zwischen zwei unabhängigen Elektrozaunanlagen muss ein Mindestabstand eingehalten werden.
  • Stacheldraht darf nicht elektrifiziert werden.
  • Bei der Erdung des Weidezaungerätes muss ein Mindestabstand von 10 m zu anderen Erdungssystemen eingehalten werden.
  • Kreuzt ein Elektrozaun einen öffentlichen Weg, muss der Zaun an dieser Stelle ein nicht elektrifiziertes Tor oder einen Übergang bieten.
  • In der Nähe von öffentlichen Wegen/Straßen muss ein Elektrozaun mit Warnschildern gekennzeichnet werden (ca. alle 100 m und an Einmündungen von Wegen).

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